Gesetzliche Basics
Die Grundlagen für die Bewertung von Werbung im Allgemeinen und Werbung mit Gütesiegeln o. Ä. im Besonderen finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dessen § 3 Abs. 1 besagt: „Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.“ Weil diese so genannte Generalklausel allgemein formuliert ist und dadurch nicht direkt klar wird, was nun genau unter Begriffen, wie „unlauter“ oder „spürbar“, zu verstehen ist, hat sich der…
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